Schweinchen Schlau fährt schon mit 17 Jahren!
Der Führerschein ab 17 ist wie der normale Führerschein,
nur mit ein paar Einschränkungen!
- Die Ausbildung kann mit 16 1/2 Jahren begonnen werden.
- Es muss
immer eine Begleitperson dabei sein. Diese Person muss über
30 Jahre alt sein, muss bei der Antragstellung
namentlich benannt sein, mindestens 5 Jahre einen gültigen
Führerschein besitzen mit der Klasse B und darf nicht
mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben. Es können mehrere Personen angegeben werden.
- Noch eine Voraussetzung ist, dass keine Bedenken gegen die
Fahreignung
bestehen!
Bis
zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt:
- Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer.
- Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren.
- Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland.
- Die Begleitpersonen haben nur Beratungsfunktion.
- Die zweijährige Probezeit läuft sofort.