Schweinchen Schlau fährt schon mit 17 Jahren!

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Der Führerschein ab 17 ist wie der normale Führerschein, nur mit ein paar Einschränkungen!

  • Die Ausbildung kann mit 16 1/2 Jahren begonnen werden.

  • Es muss immer eine Begleitperson dabei sein. Diese Person muss über 30 Jahre alt sein, muss bei der Antragstellung namentlich benannt sein, mindestens 5 Jahre einen gültigen Führerschein besitzen mit der Klasse B und darf nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben. Es können mehrere Personen angegeben werden.

  • Noch eine Voraussetzung ist, dass keine Bedenken gegen die Fahreignung
    bestehen!

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt:

  • Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer.
     
  • Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren.
     
  • Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland.
     
  • Die Begleitpersonen haben nur Beratungsfunktion.
     
  • Die zweijährige Probezeit läuft sofort.