Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Führerschein
Unsere FAQ zum Downloaden im PDF-Format
1. Wie finde ich die richtige Fahrschule für
mich?
Freunde und Bekannte haben schon den Führerschein? Dann können
sie wichtige Tipps geben. Seriöse Fahrschulen geben auch gerne
Auskunft am Telefon und nehmen sich Zeit für eine individuelle
persönliche Beratung.
2. Was muss ich bei der Anmeldung beachten?
– Rechtzeitig anmelden!
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis dauert normal 6 bis 8 Wochen bis
zur Prüfungsgenehmigung. Diesen Antrag (Formular von der Fahrschule) darf
man 1⁄2 Jahr vor Erreichen des gesetzlichen Alters für den Führerschein
stellen. Die theoretische Prüfung (immer vor der praktischen Prüfung!)
kann man dann 1⁄4 Jahr und die praktische Prüfung 1 Monat vor dem
Geburtstag ablegen. Den Führerschein (das Dokument) bekomme ich dann zum
Geburtstag oder den ersten Werktag danach.
3. Welche Papiere benötige ich für den Antrag zum Führerschein?
– ein aktuelles Passbild
– gültigen Personalausweis oder Reisepass
– Sehtest
– Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
Mit diesen Unterlagen müßt Ihr zum zuständigen Bürgeramt.
4. Muss ich am theoretischen Unterricht teilnehmen?
Ja! Die Teilnahme am theoretischen Unterricht ist Pflicht!
Wer seinen ersten Führerschein macht, muss bei mindestens 12 Unterrichtseinheiten (à 90 Minuten) Grundausbildung dabei sein. Hier wird Wissenswertes über Technik, Fahrphysik, Verkehrsregeln, Vorschriften und Verhalten im Straßenverkehr vermittelt. Dazu kommt der klassenspezifische Unterricht, für B 2 x 90 Minuten und für A 4 x 90 Minuten. Diese Pflichtstunden sind Mindestwerte!
Erst wenn der Fahrlehrer und Fahrschüler der Meinung sind, dass die Prüfung mit Erfolg bestanden werden kann, darf diese Ausbildung beendet werden!
5. Wieviele Fahrstunden muss ich nehmen?
Dieses kann kein Fahrlehrer vorhersagen! Im Gegensatz zum theoretischen Unterricht sind beim praktischen Unterricht keine Mindeststundenzahlen vorgeschrieben! Eine Lerndiagrammkarte zeigt deutlich den Stand der Ausbildung auf. Wenn die Grundausbildung abgeschlossen ist, kommen die Sonderfahrten. Hier hat der Gesetzgeber z.B. für die Ersterteilung der Klasse B 12 x 45 Minuten vorgeschrieben, davon 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Beleuchtungsfahrten.
6. Wie teuer wird der Führerschein?
Das hängt ganz davon ab, wie viele Fahrstunden man benötigt. Unsere Fahrschule unterliegt dem Wettbewerb innerhalb der freien Marktwirtschaft. Die Ausbildungsentgelte sind fair nach kaufmännischen Gesichtspunkten kalkuliert und können jederzeit angefordert werden.
Nicht die Höhe der einzelnen Ausbildungsentgelte, sondern die Endabrechnung (was unter dem Strich steht) macht den preiswerten Führerschein aus.
7. Bedenken Sie bei der Kalkulation auch die Nebenkosten für:
– lebensrettende Sofortmaßnahmen oder erste Hilfe
– Sehtest
– Passfoto
– Antrag Gemeinde/Ordnungsamt
– Straßenverkehrsamt mit Auskunft Verkehrszentralregister
– Prüfungsgebühr des TÜV/DEKRA für theoretische und praktische Prüfung
